Liebe Vereinsmitglieder,

meine heutige Information ist schon mehr als überfällig.

 

Wie Sie wissen fand im Mai 2009 eine Neuwahl des Vereinsvorstandes statt. Zu dieser Wahl hatten wir (Frau Schleinitz und ich) ausführlich über die Aktivitäten unseres 1. Vorsitzenden, Herrn Frank Göschel, informiert. Wegen der Veruntreuung von Vereinsgeldern hatten wir Herrn Frank Göschel in einem Fall vor dem Amtsgericht Zwickau verklagt und auch Recht bekommen. Herr Frank Göschel wurde am 21.05.2010 verurteilt 2275,37 Euro nebst Zinsen und den Kosten des Rechtsstreites an den IFRK e.V. zu zahlen. Verschiedene Aufforderungen zum Zahlen des Betrages durch die den Vorstand des IFRK e.V. vertretenden Vorstandsmitglieder Manuela Schleinitz und Rainer Alexander hatten aber keinen Erfolg. Herr Göschel weigerte, sich trotz eigenem Einkommen, den ausstehenden Betrag zu zahlen. Da auch Pfändungsmaßnahmen keinen Erfolg hatten, beantragte der IFRK e.V. die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung von Herrn Frank Göschel. Per Haftbefehl wurde Herr Frank Göschel am 24.02.2011 zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gezwungen.

Wie Sie aus den Datumsangaben ersehen, lagen recht lange Zeiträume zwischen den Handlungen. Parallel zu dem obigen Verfahren haben wir in einem weiteren Fall, bis zur Klage beim LG Zwickau am 04.11.2010, eine Untreue von Herrn Frank Göschel zuungunsten des IFRK feststellen können. In diesem Fall wurde ein Mitglied der Familie Frank Göschel verurteilt, einen Betrag von 4914,36 Euro an den Verein nebst Kosten des Gerichtsverfahren zu zahlen. Die Bezahlung unserer Gerichtskosten in Höhe von ca. 2300 Euro steht hier noch aus.

Am 22.10.2009 hat Herr Frank Göschel beim Insolvenzgericht in Chemnitz, als erster Vorsitzender des IFRK e.V., einen Insolvenzantrag für den IFRK e.V. gestellt. Diesem Antrag haben wir widersprochen unter anderem mit dem Hinweis, das am 9.05.2009 ein neuer Vorstand gewählt worden war.

Somit war Herr Göschel nicht mehr Vorstand des IFRK und konnten also auch keinen Antrag stellen. Desweiteren haben wir das Gericht darauf hin gewiesen, dass ein Großteil der angeblichen Außenstände des IFRK - alle auf den Veruntreuungen von Herrn Frank Göschel beruhend - nur erfundene Sollangaben sind.

Herr Frank Göschel hat dann im Juli 2010 Klage gegen den IFRK e.V. wegen Beschlussanfechtung der MV 2009 eingereicht. In der Verhandlung vor dem AG Zwickau wurde am 10.11.2010 festgestellt, dass die Beschlüsse der MV 2009 wegen eines Formfehlers - die Stimmabtretung muss unmittelbar eine Unterschrift aufweisen, eine Unterschrift auf der anderen Seite gilt nicht - nichtig waren und somit der alte Vorstand mit Herrn Göschel als erstem Vorsitzenden wieder im Amt war. 

Für uns als 2. Vorsitzende und 3. Vorsitzender, die wir gemeinsam gegen die Untreue Handlungen von Herrn Frank Göschel vorgehen, hatte dies im weiteren keine Folgen. Wir sind handlungsbefugt, Herr Göschel als alleiniger Vertreter des Vorstands nicht!

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens konnten wir nachweisen, dass der IFRK e.V. nicht überschuldet ist und dass etliche Forderungen, die Herr Frank Göschel in seinem Antrag aufgelistet hatte, seiner freien Phantasie entsprangen. In seinem Beschluss vom 05.07.2011 hat das AG Chemnitz den Insolvenzantrag von Herrn Frank Göschel als unbegründet zurückgewiesen.

Am 02.12.2010 haben wir bei der Staatsanwaltschaft in Zwickau eine Strafanzeige gegen Herrn Frank Göschel wegen Untreue gestellt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Wir werden zu gegebener Zeit über den weiteren Stand dieser unerfreulichen Verfahren berichten.

Mit dem Finanzamt in Zwickau stehen wir in Verhandlungen um unsere Gemeinnützigkeit wieder zu erlangen.

Hier im Mitgliederbereich sind einige der bisherigen Gerichtsurteile einsehbar.

Einen Teil des Schriftverkehrs und der Unterlagen können Sie nur als registrierter User einsehen.  Hierfür müssen Sie sich also registrieren lassen.

Nach erfolgter Registrierung mit Ihrem Namen, werde ich Sie dann für den Mitgliederbereich freischalten.

 

Rainer Alexander